Handelsrecht

Die Kanzlei ist besonders befähigt im tschechischen Handelsrecht, namentlich bei handelsrechtlichen Verträgen und Handelsgeschäften.

Gesellschaftsrecht

Die Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts, namentlich bei Firmen- und Gesellschaftsgründungen durch ausländische natürliche und juristische Personen in der Tschechischen Republik sowie bei Änderungen im Handelsregister. Sie führt Firmenan- und Firmenverkäufe durch und begleitet den Einstieg ausländischer Investoren in tschechische Handelsgesellschaften. Außerdem wickelt sie Liquidationen von Gesellschaften ab.

Forderungseintreibung

Die Kanzlei treibt Forderungen auf dem Gebiet der Tschechischen Republik ein, vollstreckt im Ausland titulierte Forderungen im Einklang mit den Vorschriften der EuGVO (EG-Verordnung Nr. 44/2001) sowie europäische Vollstreckungstitel gemäß der EG-Verordnung Nr. 805/2004. Sie fordert und vollstreckt grenzüberschreitend Kleinbeträge sowohl für private als auch für gewerbliche Klienten.

Die Kanzlei treibt auch Forderungen gegen tschechische Personen mit internationalem (europäischem) Bezug durch, wobei sie häufig die Kollisionsnormen sowie die Grundregeln des ausländischen Rechts anwendet, da sie sich häufig mit Handelsstreitigkeiten von grenzüberschreitender Bedeutung befasst.

Insolvenzrecht

Die Kanzlei meldet Forderungen von Klienten an und vertritt sie im Insolvenzverfahren in der Tschechischen Republik sowie in der Schuldbefreiung und in Inzidenzstreitigkeiten, zum Beispiel bei Konkursen.

Internationales Privatrecht

Die Kanzlei berät bei Fragen des internationalen Privatrechts (IPR) und assistiert bei der Lösung von Rechtsproblemen mit internationalem Bezug (mit Auslandsberührung). Sie überprüft verlässlich Verträge mit internationalem Element (mit Auslandsberührung) sowie Formblattverträge und Geschäftsbedingungen. Sie vertritt ihre Klientel bei internationalen Handels- und Schiedsverfahren, Verfahren des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts mit internationalem Element und bei Rechtsverhältnissen mit internationalen Handelsusancen.

Zu dieser Kategorie gehört die Beilegung von Familienstreitigkeiten mit internationalem Rechtsbezug, auch bei internationalen Ehen, sowie die Beilegung von Streitigkeiten über die Erziehung und den Unterhalt minderjähriger Kinder, da die Zahl solcher Streitigkeiten weiter zunimmt.

Wettbewerbsrecht

Die Kanzlei ist anerkannt auf dem Gebiet des tschechischen Wettbewerbsrechts. Sie schlägt Klienten optimale Strategien für ein erfolgreiches Agieren auf dem tschechischen Markt vor. Sie schützt Klienten vor unlauteren Wettbewerbern und bei wettbewerbsrechtlichen Verfahren, insbesondere bei der Abwehr von Ansprüchen aus Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen. Auch bei Rechtsstreitigkeiten wegen unlauteren Wettbewerbs verfügt die Kanzlei über fortgeschrittene Kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere im Umgang mit der IT-Technologie im digitalen und Internet-Umfeld.

Allgemeines Zivilrecht

Die Kanzlei berät bei allen Fragen des tschechischen Zivilrechts, hauptsächlich des statuarischen und Vertragsrechts, insbesondere bei

  • Kauf und Schenkungsverträgen,
  • Bank- und Kreditverträgen,
  • Werkverträgen und Vertragsdokumentationen auf das Bauwesen,
  • Miet- und Pachtverträgen,
  • Pfandverträgen,
  • Vermittlungs- und Verträgen über die Handelsvertretung,
  • Aufträgen, Geschäftsbesorgungs- und Dienstverträgen,
  • Speditions- und Transportverträgen,
  • Lizenzverträgen,
  • Urheberrechtsverträgen,
  • Verträgen über Unternehmensverkäufe,
  • Wertpapierverträgen,
  • Verträgen über Gesellschaften (Konsortien) und über stille Teilhaberschaften,
  • Wechseln und Schecks.

Erbrecht (Nachlassrecht) und Erbschaftsangelegenheiten

  • Lösung von Nachlassfragen,
  • Vertretung der Erben vor Gericht und vor einer Notarin oder einem Notar,
  • die Beratung im Falle einer Enterbung,
  • rechtliche Unterstützung bei der Testamentserstellung,
  • Beratung in Vermögensfragen im Todesfall,
  • die Geltendmachung der Ansprüche eines nicht nominellen Erben,
  • die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Erbschaftsangelegenheiten,
  • die Regelung der Schulden des Verstorbenen,
  • die praktische Durchsetzung der Rechte und Pflichten der Begünstigten (Erben) aus dem Europäischen Nachlasszeugnis, das nach der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses, von den Standesämtern aller EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark) erlassen wird.

Immobilienrecht

Die Kanzlei berät beim Erwerb, Verkauf und Schenkung von Wohnungen, Häusern, landwirtschaftlichen Nutzflächen, industriellen Lagern und Fabriken in der Tschechischen Republik, namentlich bei der Überprüfung von Kauf- und Schenkungsverträgen und bei steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten des Immobilienerwerbs.

Familienrecht

Familienrechtlich ist die Kanzlei versiert im Unterhalts- und Sorgerecht mit internationalem Bezug (mit einer Auslandsberührung), namentlich bei Beteiligten unterschiedlicher Nationalitäten.

Persönlichkeitsrecht, Recht des geistigen Eigentums und ICT - Recht

Die Kanzlei berät beim Persönlichkeitsschutz natürlicher Personen, inklusive der Schadensersatzgeltendmachung, Geltendmachung der Moral- wie auch der Geldgenugtuung (Satisfaktion), Geltendmachung des Verzichtrechts und Behebung der rechtswidrigen Handlung, Vertretung natürlicher Personen im zivilrechtlichen Verfahren, Schutz gemäß dem Pressegesetz und Schutz personenbezogener Daten.

Die Kanzlei berät auch im Rahmen der rechtlichen Unterstützung beim Aufbau von ICT-Projekten von Unternehmen, bei Erstellung der kompletten Vertragsdokumentation im Bereich ICT, einschließlich der Verträge für die Entwicklung und Instandhaltung von Software, im Rahmen des Schutzes von softwarebezogenen Rechten, Urheberrechten und Lizenzen im Bereich der Internet- und Kommunikationstechnologien, einschließlich rechtlicher Lösungen zum Schutz von Programmen und Datenbanken.

Die Kanzlei gewährt auch den Schutz vor unbefugten Eingriffen in Domainrechte und vertritt in Domainstreitigkeiten und beim Schutz vor unlauterem Wettbewerb im Internetumfeld.

Die Kanzlei gewährt auch umfassende Beratung zu Schutzmarken und Gebrauchsmustern und bei ihrer Eintragung und vertritt die Mandanten bei den zuständigen Ämtern im Verfahren von den eingereichten Gesuchen für die Eintragungen.

EU-Recht

Die Kanzlei berät bei europarechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg oder vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH.) der Europäischen Union.

Streitverfahren und prozessuales Recht

Die Kanzlei befasst sich mit zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten und deren Beilegung. Die Kanzlei begleitet ihre Mandanten bei der friedlichen Beilegung solcher Streitigkeiten, aber auch, wenn dies nicht möglich ist, bei der gerichtlichen Beilegung. Dies entspricht auch der Kenntnis und dem Bewusstsein der Kanzlei für die in der Tschechischen Republik geltenden Prozessvorschriften. Die Mandanten werden auch zur korrekten Führung des Rechtsstreits mit der Gegenpartei angeleitet, da die Führung des Rechtsstreits möglicherweise Kosten verursacht, von denen der Mandant rechtzeitig wissen muss, dass sie drohen.

Führerschein und allgemeines Verkehrsrecht

Die Kanzlei vertritt in Angelegenheiten des Führerscheins vor tschechischen Behörden.

Die Kanzlei vertritt auch Mandanten bei Verkehrsdelikten und Unfällen vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. In diesem Zusammenhang unterstützt die Kanzlei erfolgreich Mandanten von größeren deutschen, österreichischen, schweizerischen und nächsten Versicherungsanstalten im Bereich des Rechtsschutzes.

Verwaltungsrecht

Die Kanzlei ist Ansprechpartner für Verwaltungsrecht. JUDr. Pavel Brach, LL.M., ist auch Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hauptsächlich auf dem Gebiet des Verfehlungsrechts, des öffentlichen Baurechts, des Kommunalrechts, des Rechts der verwaltungsrechtlichen Deliktsfähigkeit (gegen Geldbußen).

Agrar-, Pflanzenschutz- und Pflanzenschutzmittelrecht

  • Die Kanzlei berät bei der Genehmigung eines Parallelmittels für den Import, das heißt, bei seiner Einführung, beim Inverkehrbringen und bei der Verwendung in einem anderen Mitgliedsstaat, wenn dieser Staat festlegt, dass das Pflanzenschutzmittel die gleiche Zusammensetzung wie das Mittel hat, das in seinem Staat bereits bewilligt ist.
  • Sie vertritt in Verfahren über den Antrag auf die Genehmigung des Parallelhandels mit dem Pflanzenschutzmittel.
  • Sie vertritt bei Kontrollen der gesetzlichen Pflichten, die durch sgn. Ústřední kontrolní a zkušební ústav zemědělský - UKZUZ (dem tschechischen Pendant zum Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Deutschland, Bundesamt für Ernährungssicherheit in Österreich, Bundesamt für Landwirtschaft in der Schweiz, Amt für Umwelt in Liechtenstein, Administration des Services Techniques de l'Agriculture in Luxemburg oder Fødevareministeriet in Dänemark usw.) oder durch die Tschechische Umweltinspektion durchgeführt werden, in Fällen, in denen der Gegenstand der Kontrolle ein zugelassenes oder rechtswidrig zugelassenes Pflanzenschutzmittel ist.
  • Sie berät bei der Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln und deren Verpackung.
  • Sie berät bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
  • Sie berät beim Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln, dessen Kontrolle und den mit dem Vertrieb verbundenen Pflichten.
  • Sie berät bei der Dokumentation der Mittel und erklärt die Grundsätze der korrekten Vertriebspraxis.
  • Sie berät bei der professionellen Verwendung durch Personen mit dem Zertifikat des II. und III. Grades.
  • Sie vertritt in Verwaltungsverfahren, die bei der Staatlichen Pflanzenschutzverwaltung oder beim Landwirtschaftsministerium geführt werden, die sich aus der EG-Verordnung Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und aus dem Gesetz Nr. 326/2004 GBl. über die pflanzengesundheitliche Pflege ergeben.
  • Sie vertritt vor Verwaltungsgerichten in Angelegenheiten, die sich aus der EG-Verordnung Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von.

Tätigkeiten des Whistleblowing-Beauftragten

Die Kanzlei von JUDr. Pavel Brach, LL.M., advokát (Rechtsanwalt), fungiert auch als Beauftragter für Whistleblowing-Angelegenheiten. Die Unternehmen, die ihren Verpflichtungen nach dem tschechischen Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern (Gesetz Nr. 171/2023 Slg.) nachkommen müssen, können die Kanzlei um Informationen bitten, die zur Zusammenarbeit führen. Die Kanzlei von JUDr. Pavel Brach, LL.M., advokát (Rechtsanwalt), ist in der Lage, Ihr Unternehmen auf die Erfüllung der Verpflichtungen vorzubereiten und die Funktion einer zur Entgegennahme von Anzeigen nach diesem Gesetz berechtigten Person zu übernehmen.