Ab 25. Mai 2018 müssen alle Betriebe mit Personendaten sorgfältiger umgehen. Vergessen Sie nicht Ihre Rechte im Zusammenhang mit dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten, die Sie haben.

Ihre Grundrechte sind: Recht auf den Zugang zu den personenbezogene Daten, Recht auf die Berichtigung bzw. Ergänzung, Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit, Beschwerderecht, Recht kein Objekt des automatisierten individualer Entscheidungsfindung mit rechtlichen oder ähnlichen Folgen, einschließlich Profilings zu sein.

Detailliert und einfach schön waren Ihre Rechte in Kurier.at beschrieben (Quelle: Kurier.at, Anita Staudacher, am 26.4.2018): Neue Datenschutz-Grundverordnung: Was KMU jetzt wissen müssen