Oberstes Gericht verschärft Richtwerte für Besitz von Crystal Meth und Marihuana.

Das Oberste Gericht in Brünn hat am Mittwoch den 9. 4. 2014 die bisherige Eigenbedarfsregelung für Drogenbesitz in Tschechien verschärft.

Konkret hat das Gericht Stellung genommen zu der Frage, was eine "größere als geringe Menge" für verschiedene Drogen bedeutet, deren Besitz in Tschechien gesetzlich verboten ist.


Neue Richtwerte für Drogen gemäß Urteil des Obersten Gerichts in Brünn vom 13. März 2014

Droge / Substanz  größere als geringe Menge  Mindestwirkstoffmenge, die die Droge enthalten muss 
Crystal Meth (Pervitin) mehr als 1,5 Gramm 0,5 gramu (0,6 Gramm bei Hydrochlorid)
Heroin mehr als  1,5 Gramm 0,2 gramu (0,22 Gramm bei Hydrochlorid)
Kokain mehr als 1 Gramm 0,54 gramu (0,6 Gramm bei Hydrochlorid)
Ecstasy (MDMA) mehr als 4 Tablette/Kapseln oder mehr als 0,4 Gramm Pulver oder Kristalle 0,34 (0,4 Gramm bei Hydrochlorid)
Marihuana mehr als 10 Gramm getrocknete Pflanzen 1 Gramm
Haschisch mehr als 5 Gramm 1 Gramm
Psilocybinhaltige Pilze mehr als 40 Pilze 0,05 Gramm (Psilocin) oder eine entsprechende Menge Psilocybin

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