Die Anwaltskanzlei von JUDr. Pavel Brach, LL.M. erbringt schon langfristig Rechtsdienstleistungen an Vertreiber von Pflanzenschutzmitteln für professionelle Nutzer. Sie gewährt diesen Mandanten Rechtsdienstleistungen vor allem in operativen Angelegenheiten, bei der Implementierung von Rechtsvorschriften in ihre unternehmerische Tätigkeit und berät ebenfalls im Bereich der Pflichterfüllung im Rahmen der Einhaltung des richtigen und sicheren Umgangs mit den Mitteln mit Ausschluss von allen möglichen Gefahren für die Gesundheit der Menschen und Tiere sowie die Umwelt.

Sie muss aus diesem Titel diese Mandanten darauf hinweisen, dass ab dem 01.07.20223 eine Novelle des Gesetzes über die phytomedizinische Behandlung gültig ist (die Änderung wurde durch das Gesetz Nr. 273/2022 Gbl. vorgenommen), die die Pflicht eingeführt hat, Pflanzenschutzmittel für professionelle Nutzer mit einzigartigen Kennziffern in der Form von sog. zweidimensionalen Barcodes zu kennzeichnen und Daten über die Bewegung dieser Mittel auf den Dateiserver zu senden, der durch das Landwirtschaftsministerium verwaltet wird, und zwar zum Zweck der Fälschungsverhinderung dieser Mittel, die Aufzeichnungen über die Anwendung dieser Mittel und der Hilfsmittel nach dem Muster des vorbereiteten Register der Düngemittelanwendung zu elektronisieren und die Verfügbarkeit der Pflanzenschutzmittel zu verbessern, und zwar durch die Vereinfachung des Prozesses der gegenseitigen Anerkennung der Genehmigungen zur Nutzung der Mittel für eigenen Bedarf. Einzelheiten werden in einer Verordnung geregelt.

Quelle: Pressebericht des Landwirtschaftsministeriums vom 27.09.2022.