Unsere Anwaltskanzlei verweist darauf, dass in der Tschechischen Republik nur solche Person berechtigt ist universelle Rechtsdienstleistungen anzubieten, die ein Rechtsanwalt ist. Der Rechtsanwalt in der Tschechischen Republik ist solche Person, die sich als „ADVOKÁT“ bezeichnet. Dies ist auch die gesetzliche Bezeichnung der angeführten Fachperson und solche Person enthält die Bezeichnung „ADVOKÁT“. Der Fachmann, der sich mit der tschechischen Bezeichnung „ADVOKÁT“ bezeichnet, ist auch die einzige Person, die fähig ist, Rechtsdienstleistungen im uneingeschränkten Umfang zu erbringen. Was Notare und Steuerberater betrifft, dann handelt es sich in der Tschechischen Republik zwar um Rechtsfachleute, die jedoch Rechtsdienstleistungen nur in klar definierten Rechtsbereichen ausüben dürfen, allerdings keine universellen Rechtsdienstleistung erbringen können. Im Hinblick darauf, dass aktuell in der Tschechischen Republik verschiedene Firmen und Berater vorkommen, die Rechtsdienstleistungen anbieten, wobei sie keine Rechtsanwälte oder Rechtsanwaltsfirmen sind, handelt es sich bei ihrer Tätigkeit um eine unerlaubte Tätigkeit und in manchen Fällen, insbesondere wenn sie im größeren Umfang ausgeübt wird, sogar um eine strafrechtliche Tätigkeit (unerlaubte Unternehmungstätigkeit gemäß § 251 des Strafgesetzes). Wir erlauben uns aus diesem Grund auf diesen Missbrauch hinzuweisen, der auch eine negative Auswirkung haben kann, falls der Kunde letztendlich einen nicht fachmännischen Ratschlag befolgt. Der Rechtsanwalt ist nicht nur der Fachmann auf seinem Gebiet, sondern vor allem eine Person, die für den Fall eines Schadens versichert ist, was man bei Personen, die keine Professionale sind, nicht erwarten kann.

Aus diesem Grund steht unsere Anwaltskanzlei allen Kunden bei der Lösung sämtlicher Rechtsanliegen zu Verfügung, die der Kunde in der Tschechischen Republik begegnen kann.

JUDr. Pavel Brach, advokát